Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Spezialgericht. Sie ersetzt per 1. Januar 2013 sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Mühlentalstrasse 65A
8200 Schaffhausen
Tel. 052 632 55 85
kesb@sh.ch

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