Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Spezialgericht. Sie ersetzt per 1. Januar 2013 sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.