Zuzug / Umzug / Wegzug ausländische Staatsangehörige
Zuzug / Umzug / Wegzug ausländische Staatsangehörige ab 01.01.2026
Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies gemäss Art. 89 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen (SHR 120.100), innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab 01.01.2026 in 2 Schritten erfolgt:
Schritt 1: An-/Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Ramsen
Schritt 2: An-/Ummeldung beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen
Schritt 1 - Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Welche Dokumente benötigen Sie ?
Zuzug vom Ausland (eUmzug nicht möglich)
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
- Ermächtigung zur Visumerteilung (bei visumspflichtigen Ausländern)
Zuzug aus einem anderen Kanton (eUmzug für Drittausländer nicht möglich)
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil (allenfalls mit Übersetzung)
- Ausländerausweis
- Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Zuzug innerhalb der Gemeinde
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung (bei Untermiete)
Schritt 2 - An-/Ummeldung beim Kantonalen Migrationsamt
Nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ramsen erhält das Migrationsamt des Kantons von
dieser eine entsprechende Mitteilung.
Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Migrationsamt
Abmeldung aus der Gemeinde (eUmzug ins Ausland nicht möglich, Kantonswechsel für Drittausländer nicht möglich)
Bitte beachten Sie, dass der Abmeldeprozess ausschliesslich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen hat. Der Gang zum Migrationsamt des Kantons Schaffhausen entfällt.
Welche Dokumente benötigen Sie für die Abmeldung?
- Reisepass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis
Wichtiger Hinweis bei Wegzug in einen anderen Kanton
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Ramsen erfolgen.
Wir bitten Sie, sich vor der Abmeldung in Ramsen bei der Migrationsbehörde Ihres neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.
- Website
- https://migrationsamt.sh.ch/
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| 2025_Regelung Zu-, Um-, Wegzug ausländische Staatsangehörige (PDF, 136.98 kB) | Download | 0 | 2025_Regelung Zu-, Um-, Wegzug ausländische Staatsangehörige |