Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Schaffhausen (Gefahrenstufe 5)

30. Juli 2026

Das anhaltend heisse und trockene Wetter, der Zustand des Waldes sowie die Wetterprognosen für die nächsten Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Schaffhausen weiter verschärft. Die zuständigen Fachstellen haben die Gefahrenstufe auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) erhöht.

Das Finanzdepartement hat aus diesem Grund ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien erlassen, welches am 30. Juli 2026 in Kraft tritt. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Schaffhausen - 30.07.2026 (PDF, 160 kB) Download 0 Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Schaffhausen - 30.07.2026