Adresswechsel innerhalb der Gemeinde
Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb von Ramsen umgezogen?
Ihre Adressänderung auf der Einwohnerkontrolle muss innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen. Eine Meldung ist auch notwendig, wenn sie innerhalb des gleichen Gebäudes umziehen.
Wir bitten Sie folgende Formalitäten mitzubringen:
Schweizer Bürger
- Adresswechselformular
- Reisepass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Ausländische Staatsbürger
- Adresswechselformular
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 742 82 20 | einwohnerkontrolle@ramsen.ch |