Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen nach telefonscher Anmeldung,(bitte nehmen Sie einen Ausweis mit).
Preis: 20.00 Fr.
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