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Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Bär, Yannick Anne

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.

Ausserdem bitten wir Sie folgende Dokumente zur Abmeldung mitzubringen:

  • Abmeldeformular
  • Formular Fragebogen Wegzüge ins Ausland
  • Pass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis

Entsprechende Formulare für die Abmeldung finden Sie unten.




Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis: gratis


Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (PDF, 2182.2 kB).

Name Laden
Abmeldung Ausländer (pdf, 158.0 kB)
Abmeldung Schweizer (pdf, 158.0 kB)
Fragebogen Wegzüge ins Ausland (doc, 31.7 kB)


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