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Hundekontrolle / Hundesteuer

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Die Hundesteuern werden jährlich neu festgelegt. Anfang des Kalenderjahres werden Sie über den Dorfbott und den Newsletter aufgefordert die Hundesteuer für das Kalenderjahr zu begleichen. 

Die Hundesteuer wird pro Rata erhoben:
  1. Wenn Sie von ausserhalb des Kantons Schaffhausen zuziehen.
  2. Wenn Sie während des Jahres einen Hund anschaffen.

Bei der Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Unterlagen:
-Impfausweis/Hundepass
-Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung Deckungssumme mind. 1Mio CHF)

Dokument MB_Hunde_Haltung_22-03-03.pdf (pdf, 262.2 kB)

Online-Dienste

Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (PDF, 2182.2 kB).

Name Laden
Hund Abmeldeformular (pdf, 139.9 kB)
Hund Anmeldeformular (pdf, 174.6 kB)


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