Hundekontrolle / Hundesteuer
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Die Hundesteuern werden jährlich neu festgelegt. Anfang des Kalenderjahres werden Sie über den Dorfbott und den Newsletter aufgefordert die Hundesteuer für das Kalenderjahr zu begleichen. Die Hundesteuer wird pro Rata erhoben:
Bei der Anmeldung Ihres Hundes benötigen wir folgende Unterlagen: -Impfausweis/Hundepass -Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung Deckungssumme mind. 1Mio CHF) Dokument MB_Hunde_Haltung_22-03-03.pdf (pdf, 262.2 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (PDF, 2182.2 kB).
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