Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.

Bitte bringen Sie bei der Abmeldung folgende Dokumente mit:

• Abmeldeformular
• Reisepass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)

Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche in eine andere Gemeinde umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland ist folgendes Formular ebenfalls mitzubringen

• Formular Fragebogen Wegzüge ins Ausland

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