Abmeldung / Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung folgende Dokumente mit:
• Abmeldeformular
• Reisepass oder Identitätskarte
• Ausländerausweis (ausländische Staatsangehörige)
Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche in eine andere Gemeinde umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland ist folgendes Formular ebenfalls mitzubringen
• Formular Fragebogen Wegzüge ins Ausland
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 742 82 20 | einwohnerkontrolle@ramsen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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