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Baubewilligung vereinfachtes Verfahren Einverständnis Anstösser

Geringfügige Bauvorhaben, die keine wesentlichen nachbarlichen und öffentlichen Interessen berühren, können vom Gemeinderat nach schriftlicher Anzeige an die direkt betroffenen Anstösserinnen und Anstösser im vereinfachten Verfahren ohne Auflage, Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden. Damit die Anstösser nicht mehr durch das Baureferat angeschrieben werden müssen, kann die Bauherrschaft die Einverständnisse der Anstösser im Vorfeld einholen.

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Zuständige Instanz: Bausekretariat

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