Baubewilligung vereinfachtes Verfahren Einverständnis Anstösser

Geringfügige Bauvorhaben, die keine wesentlichen nachbarlichen und öffentlichen Interessen berühren, können vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren ohne Auflage, Aussteckung und öffentliche Ausschreibung bewilligt werden, sofern die Anstösser auf nachfolgendem Formular ihr Einverständnis bekunden.

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