Integrationskonzept


Gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 57 AIG) sowie der dazugehörigen Integrationsverordnung (Art. 8 VIntA) müssen alle aus dem Ausland zuziehenden Personen vom Bund, dem Kanton und den Gemeinden über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten sowie die Angebote zur Integrationsförderung informiert und beraten werden.

Im Kanton Schaffhausen gibt es ein vielfältiges Angebot an Deutsch- und Integrationskursen. Um das passende Kursangebot für Sie zu finden, verweisen wir Sie gerne an die Integrationsfachstelle, Integres. Integres unterstützt Sie gerne bei Fragen des Alltags oder bei der Wahl des passenden Kurses.

Unter den folgenden Links gelangen Sie direkt zur Homepage der Integrationsfachstelle Integres:

Für den Download der Bundesbroschüre "Willkommen in der Schweiz" verweisen wir Sie gerne auf den nachfolgenden Link: