Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.
Wir bitten Sie folgende Dokumente zur Abmeldung mitzubringen:
Schweizer Bürger
- Abmeldeformular
- Reisepass oder Identitätskarte
Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche in eine andere Gemeinde umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.
Ausländische Staatsbürger
- Abmeldeformular
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland von Schweizern wie auch für ausländische Staatsbürger ist folgendes Formular ebenfalls mitzubringen
- Formular Fragebogen Wegzüge ins Ausland
Dienstpflichtige die sich länger als zwölf Monate im Ausland aufhalten, müssen mindestens zwei Monate vor der Ausreise einen Auslandurlaub/Auslandabwesenheit beim zuständigen Kreiskommando beantragen.
Die entsprechenden Formulare für die Abmeldung finden Sie unten.
Preis
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Gesuch für militärischen Auslandurlaub (PDF, 89.72 kB) | Download | 0 | Gesuch für militärischen Auslandurlaub |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 742 82 20 | einwohnerkontrolle@ramsen.ch |