Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter abmelden.

Wir bitten Sie folgende Dokumente zur Abmeldung mitzubringen:

Schweizer Bürger

  • Abmeldeformular
  • Reisepass oder Identitätskarte

Militär- und Zivilschutzpflichtige, welche in eine andere Gemeinde umziehen, müssen dies innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Kreiskommando melden.

Ausländische Staatsbürger

  • Abmeldeformular
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland von Schweizern wie auch für ausländische Staatsbürger ist folgendes Formular ebenfalls mitzubringen

  • Formular Fragebogen Wegzüge ins Ausland

Dienstpflichtige die sich länger als zwölf Monate im Ausland aufhalten, müssen mindestens zwei Monate vor der Ausreise einen Auslandurlaub/Auslandabwesenheit beim zuständigen Kreiskommando beantragen. 

Die entsprechenden Formulare für die Abmeldung finden Sie unten.
 

Preis

gratis
Name
Gesuch für militärischen Auslandurlaub (PDF, 89.72 kB) Download 0 Gesuch für militärischen Auslandurlaub