Baubewilligungsverfahren

Vor der Einreichung eines Baugesuchs bitten wir Sie, unser "Merkblatt zum Baugesuch" zu Rate zu ziehen, ausserdem unsere Bauordnung, sowie - je nach Vorhaben - entsprechend weitere Gesetze wie z. B. das Kantonale Baugesetz zu konsultieren.

Bei Rückfragen darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sobald uns alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, wickeln wir das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Ausschreibung im Amtsblatt über die öffentliche Auflage bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir während des Verfahrens den Austausch mit den verschiedenen Fachstellen.

Die Baugesuchsformulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen.
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